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Tölzer werden freigesprochen, weil sich Zeuge nach Schlaganfall nicht mehr …
tz.de Deshalb mussten sich die zwei Tölzer wegen Computerbetrugs vor dem Amtsgericht verantworten. Sie wurden freigesprochen – weil der Zeuge sich nach einem Schlaganfall nicht mehr an den Sonntagabend Anfang März vorigen Jahres erinnern kann. |
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