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Schlaganfall eines Passagiers ist höhere Gewalt
airliners.de Erleidet ein Passagier im Flugzeug einen Schlaganfall und verspätet sich der nächste Flug deshalb massiv, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 43 C 6731/12). Über das Urteil berichtet … |
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