Ein Arzt in der Weißenhorner Stiftungsklinik hat einen Patienten abgewiesen, der einen Schlaganfall erlitten hatte. Der Betroffene spricht von grober, fahrlässiger Pflichtverletzung.
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Ein Arzt in der Weißenhorner Stiftungsklinik hat einen Patienten abgewiesen, der einen Schlaganfall erlitten hatte. Der Betroffene spricht von grober, fahrlässiger Pflichtverletzung.