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Unfallgegner haftet nicht für Schlaganfall nach der Kollision
Lausitzer Rundschau Hamm Für einen Schlaganfall unmittelbar nach einem Verkehrsunfall muss der Unfallgegner nicht unbedingt haften. Zu diesem Thema berichtet die Fachzeitschrift „recht und schaden“ im Heft 9/2011 unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandgerichts … |
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