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Reiserecht : Schlaganfall eines Passagiers ist höhere Gewalt
DIE WELT In dem Fall hatte ein Passagier in einem Flug nach Düsseldorf einen Schlaganfall erlitten. Der Pilot musste in Irland notlanden. Der nächste Flug der Maschine nach Costa Rica startete mit großer Verspätung. Ein Ersatzflugzeug stand nicht zur Verfügung. "Während eines Fluges erlitt ein Passagier einen Schlaganfall. " |
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