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Schlaganfall eines Passagiers ist höhere Gewalt
T-Online Hat ein Passagier im Flugzeug einen Schlaganfall und verspätet sich der nächste Flug deshalb massiv, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 43 C 6731/12). Über das Urteil berichtet die … |
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