Ein Rechtsanwalt erleidet einen leichten Schlaganfall, kann aber später schon wieder ein wenig arbeiten. Anspruch auf Krankentagegeld hat er trotzdem, hat jüngst der BGH entschieden.
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Ein Rechtsanwalt erleidet einen leichten Schlaganfall, kann aber später schon wieder ein wenig arbeiten. Anspruch auf Krankentagegeld hat er trotzdem, hat jüngst der BGH entschieden.