Schwerbehinderter muss seinen Anbau am Zechenhäuschen wieder abreißen lassen – Dorstener Zeitung

Schwerbehinderter muss seinen Anbau am Zechenhäuschen wieder abreißen lassen  Dorstener Zeitung

Ein schwerbehinderter Mieter eines Zechenhäuschens in der Hervester Kolonie muss seinen Anbau abreißen. Der Denkmalschutz lässt keine Ausnahmen zu.

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